Schulungen zur Glücksspielsuchtprävention für das mit der Aufsicht betraute Personal in Spielhallen und Gaststätten in Rheinland-Pfalz.

Erstschulung für das mit der Aufsicht betraute Personal und deren Vorgesetzte in Spielhallen und Gaststätten mit Geldspielgeräten in Rheinland-Pfalz.

Das eingesetzte Personal ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu schulen. Diese Erstschulung ist 6 Monate gültig und kann nur durch eine bis dahin absolvierte umfassenden Schulung (Basisschulung) verlängert werden.

Kursdauer in Minuten: 180

Wiederholungsschulung für das mit der Aufsicht betraute Personal und deren Vorgesetzte in Spielhallen und Gaststätten mit Geldspielgeräten in Rheinland-Pfalz.

Diese Schulung erfolgt im Abstand von 3 Jahren (bei Verbundspielhallen 2 Jahren) zur umfassenden Schulung und ist im gleichen Turnus zu wiederholen.

Kursdauer in Minuten: 180

Umfassende Schulung (Basisschulung) für das mit der Aufsicht betraute Personal und deren Vorgesetzte in Spielhallen und Gaststätten mit Geldspielgeräten in Rheinland-Pfalz. Diese Schulung ist in Präsenzform zu absolvieren.

Diese Schulung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit oder innerhalb von 6 Monaten nach der Erstschulung (eLearning). 

Sie ist im Abstand von 3 Jahren (bei Verbundspielhallen 2 Jahren) durch eine Wiederholungsschulung (eLearning oder Präsenz)aufzufrischen.