Erstschulung für das mit der Aufsicht betraute Personal und deren Vorgesetzte in Spielhallen und Gaststätten mit Geldspielgeräten in Rheinland-Pfalz.
Das eingesetzte Personal ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu schulen. Diese Erstschulung ist 6 Monate gültig und kann nur durch eine bis dahin absolvierte umfassenden Schulung (Basisschulung) verlängert werden.
- Manager/in: Johannes Bollingerfehr
Wiederholungsschulung für das mit der Aufsicht betraute Personal und deren Vorgesetzte in Spielhallen und Gaststätten mit Geldspielgeräten in Rheinland-Pfalz.
Diese Schulung erfolgt im Abstand von 3 Jahren (bei Verbundspielhallen 2 Jahren) zur umfassenden Schulung und ist im gleichen Turnus zu wiederholen.
- Manager/in: Johannes Bollingerfehr
- Manager/in: Achim Keßler